Die Kanzlei KLAKA
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB spricht
Abmahnungen für die Firma Longchamp S.A.S, Paris wegen einer
Verletzung des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes an dem bekannten
Handtaschenmodell Le Pliage aus.
Dem Adressaten der Abmahnung wird in
diesem Abmahnschreiben vorgeworfen, nachgeahmte Handtaschen i.S.d.
Wettbewerbsrechtes zu veräußern.
Es werden Verstöße gegen den
wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz nach § 4 Nr. 3 UWG gerügt, da die
Handtaschen der der Firma Longchamp über originelle wettbewerbsrechtliche
Eigenart verfügen. Ferner wird sich auch auf das Geschmacksmusterrecht gestützt.
Bei den angebotenen Handtaschen, seien sämtliche prägende Merkmal der Le Pliage
übernommen worden.
In dem Abmahnschreiben werden auch
bereits obsiegende
Urteile der Firma Longchamp zitiert.
In Folge der vermeintlichen Markenrechtsverletzung stünden der Rechteinhaberin, der Firma Logchamp S.A.S. folgende Ansprüche zu:
In Folge der vermeintlichen Markenrechtsverletzung stünden der Rechteinhaberin, der Firma Logchamp S.A.S. folgende Ansprüche zu:
1. Unterlassungsanspruch
2. Anspruch auf Abgabe
einer Unterlassungserklärung mit fester Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,00 €
3. Auskunftsanspruch über
Herkunft und Vertriebsweg der Taschen
4. Anspruch auf
Vernichtung der Taschen
5. Schadensersatzanspruch
dem Grunde nach
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht überstürzt:
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Wettbewerbsrecht (UWG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Bevor Sie also voreilig die Unterlassungserklärung unterzeichnen sollten Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, welches sich schwerpunktmäßig mit dem Wettbewerbsrecht (UWG) befasst oder einem Fachanwalt für Informationstechnologierecht, welcher sich schwerpunktmäßig mit den Erfordernissen des Onlinehandel beschäftigt, beraten lassen.
Rechtsanwalt Jan Gerth, Inhaber der IT-Kanzlei Gerth verfügt über alle beide hier relevanten Fachanwaltstitel. Er ist berechtigt die Titel Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht zu führen; daneben auch noch den Titel des Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch,
wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits
vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen
können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch : 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder 05202 / 7 31 32,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen
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oder 05202 / 7 31 32,
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