Montag, 14. März 2016

Filesharing - OLG Hamm bestätigt Urteil des LG Bielefeld gegen zum Tatzeitpunkt 12-jährigen Filesharer

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 28.01.2016, Az. I-4 U 75/15 das Urteil des LG Bielefeld vom 04.03.2015 - 4 O 211/14 bestätigt, welches ich schon damals als falsch beurteilt hatte.

Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte feiert das Urteil als großen Erfolg und garniert das Urteil auf der eigenen Homepage mit dem süß-sauren moralinen Satz: 

"Die Nimrod Rechtsanwälte halten es indes für die moralische Pflicht von Eltern Schäden, die ihre Kinder verursacht haben, zu regulieren und den Ausgleich familienintern vorzunehmen."

Für mich klingt dies nicht anders, als der Kommentar des BGH-Anwalts Hermann Büttner im Rahmen der mündlichen Verhandlung des Morpheus-Falles, welcher zur Erziehung der Kinder eben auch die Ohrfeige als legitimes Mittel angesehen hat.

Eben absolut lebensfremd.
Der Vorsitzende Richter des 1. Zivilsenats Joachim Bornkamm  wies das Ansinnen damals mit überzeugender Begründung zurück.

Das Urteil des OLG Hamm vom 28.01.2016, Az. I-4 U 75/15 ist hier zu finden.

Die Begründung des 4. Zivilsenats unter der Führung des ansonsten von mir geschätzten Vors. Richter am OLG Lopez Ramos ist genauso falsch wie die Begründung des LG Bielefeld, zeigt aber wieder ganz krass die Diskrepanz zwischen strafrechtlicher Verantwortung und deliktischer zivilrechtlicher Verantwortlichkeit. Also z.B. ist ein 13jähriger für den strafrechtlich relevanten Totschlag an einem gleichaltrigen nicht zur Verantwortung zu ziehen sein soll, soll ein 12jähriger für eine Verletzung der Strafvorschriften des Urhebergesetzes und der quasistrafrechtlichen Normen des BGB haftbar sein.

Im Lichte von §§ 1643, 1822 BGB halte ich es immer noch für falsch, dass die Eltern einfach eine Unterlassungserklärung für den Sohn hätten abgeben können. Meiner Meinung nach hätten sie das nicht einmal gedurft.

Die beiden Entscheidungen zeigen  die Notwendigkeit vernünftiger Beratung durch einen Fachanwalt. Auch und gerade schon im Stadium der Abmahnung.
Erst recht aber, wenn es zu einer Klage bzw. einer einstweiligen Verfügung kommt.

Was mich aber wirklich stört ist aber der Versuch mit Moral zu kommen bzw. den Eltern zu unterstellen sie seien moralisch verantwortlich gewesen, dass ihr Junior verklagt worden ist und damit schlechte Eltern.

Und das von Rechtsanwälten, die es moralisch nicht verwerflich gefunden haben einen 12jährigen, ok bei der Klage war er dann 15, zu verklagen.


Moral hat immer 2 Seiten und damit meine ich nicht die hier gezeigte Doppelmoral.

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