Samstag, 16. Mai 2015

Debcon GmbH - lange gewartet, jetzt läuft die Faxmaschine wieder

Debcon - the never ending Story, oder auch täglich grüßt das Murmeltier. Es hat etwas gedauert, aber pünktlich am Freitag Abend um kurz nach 20:00 Uhr hat die Debcon GmbH die Faxmaschine angeworfen. Passend zu der Meldung vom 05.05.2015 auf der Webseite der Debcon, dass nunmehr jeden Monat 1.000 Mahnbescheide beantragt werden sollen liefen die Schreiben der Firma durchs Faxgerät.

Und so sehen diese Schreiben aus:


Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits veröffentlicht, wird die Debcon GmbH nach Überprüfung der wirtschaftlichen Situation des jeweils einzelnen Forderungsschuldners/Gegners monatlich über die Inkassosoftware automatisiert rund 1.000 gerichtliche Mahnbescheide, und die damit verbundenen Vollstreckungsbescheide beantragen. Falls und soweit es zu Widersprüchen gegen Mahnbescheide kommen sollte, werden die Ansprüche, gefolgt von Klagebegründungen durch auf Filesharing spezialisierte anwaltliche Vertreter der Debcon GmbH, gerichtlich im sogenannten streitigen Verfahren vor Gericht geltend gemacht bis zur Titulierung und der damit verbundenen 30 Jahre möglichen Vollstreckung in das Vermögen.
Wie Sie mittlerweile durch vorausgegangene Schreiben wissen sind wir aufgrund unserer Partnerschaft verpflichtet, die dann gerichtlich festgestellten Forderungen der Schufa einzumelden.
Dies vorausgeschickt wissen Sie, dass wir die gegen Ihre Mandantschaft bestehende o.g. Forderung seit geraumer Zeit in außergerichtlicher Bearbeitung haben. Wir wissen, dass bei dieser Forderung aufgrund im Vorfeld avisierter Einstellung der außergerichtlichen Bearbeitung und Setzung Status „GERICHT_MAHNBESCHEID“ die vorgenannten gerichtlichen Maßnahmen im Rahmen der Gesamtabwicklung von 15.000 Forderungen bevorsteht/unmittelbar bevorstehen.
Sollte Ihnen/Ihrer Mandantschaft schon heute der gerichtliche Mahnbescheid zugestellt worden sein, betrachten Sie dieses Schreiben und die damit verbundenen möglichen Abwicklungsmodalitäten als gegenstandslos. Auch dann, wenn Ihnen/Ihrer Mandantschaft der Mahnbescheid im Rahmen der hier genannten Zahlungsfrist zugeht und Ihre Mandantschaft keine und/oder noch keine Zahlung geleistet haben. Der Mahnbescheid ersetzt dieses Schreiben vollumfänglich und der im gerichtlichen Mahnbescheid enthaltene Forderungsbetrag zzgl. Kosten des Verfahrens und Zinsen sind sodann vollständig zur Zahlung fällig. Wird Ihnen/Ihrer Mandantschaft der Mahnbescheid nach Zahlung zugestellt, wird die Debcon GmbH den Antrag unverzüglich zurücknehmen, einen Vergleich oder die Erledigung erklären. Ist der gerichtliche Mahnbescheid noch nicht beantragt, wird die automatisierte Antragsstellung durch Zahlungseingang gestoppt.
Unter strenger Berücksichtigung der vorgenannten Informationen hat Ihre Mandantschaft folgende drei Möglichkeiten das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren durch das individuelles Tun Ihrer Mandantschaft zu stoppen und die mit o.g. Inkassonummer verbundene Forderung für Ihre Mandantschaft doch noch kostengünstig und schnell außergerichtlich zu tilgen/zu erledigen.


1.       ) Ihre Mandantschaft zahlt auf die gegen ihn bestehende Forderung von 1.152,19 € unmittelbar nach Erhalt dieser Information und vor Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheides außergerichtlich unter Angabe der o.g. Inkassonummer und des Namens 691,31 € auf unser u. g. Konto ein.
Auf die mit Mahnbescheid fällig werdenden Gerichts- u. sonstigen Kosten wird sodann - sollten diese schon angefallen - sein verzichtet.
2.       ) Ihre Mandantschaft zahlt auf die gegen ihn bestehende Forderung von 1.152,19 € unmittelbar nach Erhalt dieser Information und vor Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheides außergerichtlich unter Angabe der o.g. Inkassonummer und des Namens die erste von zwölf gleichhohen Teilzahlungen in Höhe von 67,21 € (die erforderliche Gesamtzahlung nach 12 Teilzahlungen
= 806,53 €) auf unser u. g. Konto ein. Die Folgezahlung ist genau einen Monat, jeweils zum Tag der ersten Zahlung pünktlich fällig und zahlbar. Auf die mit Mahnbescheid fällig werdenden Gerichts- u. sonstigen Kosten wird sodann - sollten diese schon angefallen sein - verzichtet.

3.       ) Sie und/oder Ihre Mandantschaft bestätigen unmittelbar nach Erhalt dieser Information und vor Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheides außergerichtlich unter Angabe der o.g. Inkassonummer und Ihres Namens, dass Ihre Mandantschaft im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten mit der Debcon GmbH einen außergerichtlichen Vergleich schließen möchte, die Forderung von 1.152,19 € zzgl. Kosten und Zinsen anerkennt, gleichzeitig auf die Einrede der Verjährung verzichtet und senden uns Informationen zu, aus denen die wirtschaftlichen Möglichkeiten Ihrer Mandantschaft ableiten können. Danach erhalten Sie für Ihre Mandantschaft von der Debcon GmbH einen zugeschnittenen außergerichtlichen Vergleich zugeschickt. Auf die mit Mahnbescheid fällig werdenden Gerichts- u. sonstigen Kosten wird sodann - sollten diese schon angefallen sein - verzichtet.
Egal ob Ihre Mandantschaft sich für eine der drei Möglichkeiten entscheiden will. Egal ob Ihnen/Ihrer Mandantschaft der gerichtliche Mahnbescheid noch nicht zugestellt wurde. Diese drei letzten Möglichkeiten einer außergerichtlichen Klärung des Forderungskontos steht Ihrer Mandantschaft nur zur Verfügung, bis der gerichtliche Mahnbescheid zugestellt wurde oder längsten bis zum 02.08.2015,
Danach werden wir aufgrund bevorstehender urlaubsbedingter dünner Mitarbeiterstärke nicht mehr ausreichend schnell Anträge der gerichtlichen Mahnbescheide stoppen und/oder zurücknehmen können. Um hier vorzubeugen ist diese Fristsetzung - auch und gerade speziell in dem Interesse Ihrer Mandantschaft - erforderlich.



Debcon GmbH

Aktuelle Forderungsaufstellung

Hauptforderung
EUR
1.026,80
Kosten
EUR
0,00
Zinsen
EUR
125,39
Gesamtforderung
EUR
1.152,19

*zzgl. Kosten des gerichtlichen Mahnbescheides und der rechtlichen Vertretung wenn bereits beantragt und zugestellt



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