zeigt der Bericht der MainPost nach welchem die Internetseite „Politically Incorrect“ ein Foto des Main-Post-Fotograf Thomas Obermeier vom 1. Dezember 2014 in Würzburg, auf dem zu sehen ist, wie eine Pegida-Anhängerin auf Gegendemonstranten zuging, zum Pressefoto des Jahres gekürt hat, ohne für den Abdruck das vorherige Einverständnis des Fotografen oder Verlages einzuholen.
Dies stellt selbstverständlich einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Ob der aber verfolgt werden kann steht eher noch in den Sternen, denn die Webseite „Politically Incorrect“ verfügt selbstverständlich über kein Impressum, sondern nur eine Kontakmailadresse.
Auch wenn die Main-Post wie dem Artikel zu entnehmen ist, die Anwaltskanzlei des renommierten Berliner Presserechtlers
Professor Johannes Weberling beauftragt hat, die Macher von „Politically Incorrect“
per E-Mail-Schreiben zur Unterlassung aufzufordern, ist kaum zu erwarten, dass außer der Löschung des Bildes von der Seite, welcher mittlerweile erfolgt ist, eine Unterlassungserklärung oder gar Schadensersatz zu erwarten sein wird.
Es zeigt aber auch, dass Webseiten ganz gleich von wem diese betrieben werden, der fachanwaltlichen Betreuung bedürfen.
Es zeigt aber auch, dass Webseiten ganz gleich von wem diese betrieben werden, der fachanwaltlichen Betreuung bedürfen.
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