Grenzen der Zulässigkeit von negativen Bewertungen
Dem Interesse an der freien Meinungsäußerung und dem Informationsinteresse des Patienten steht das Persönlichkeitsrecht des Arztes bzw. dessen Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, das auch für Selbständige gilt, entgegen. Nicht jede Meinung, die auf einem Bewertungsportal geäußert wird, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Unzulässig sind die Schilderung von unwahren Tatsachenbehauptungen oder das Zitieren von Äußerungen, die der Arzt nicht oder nicht dergestalt getätigt hat. Ebenso unzulässig sind Meinungsäußerungen, denen ein Anknüpfungspunkt fehlt oder Äußerungen, bei denen die Verächtlichmachung des Arztes im Vordergrund steht. Strafbare Äußerungen wie Beleidigungen, üblen Nachrede oder Verleumdung sind selbstverständlich ebenso wenig erlaubt.
Herabsetzende Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik muss sich ein Arzt nicht gefallen lassen. Als Fachanwalt mit entsprechender
Erfahrung kann ich Ihnen helfen, Ihren guten Ruf wieder herzustellen und die
negativen Bewertungen entfernen zu lassen.
Sollten Sie eine negative rufschädigende Bewertung auf einem
Portal wie Docinsider, Jameda oder Sanego erhalten haben, können Sie sich gerne
mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.
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