Donnerstag, 6. November 2014

Schon wieder Spam-Faxe der Debcon GmbH - diesmal für RA Trebing als Insolvenzverwalter der FDUDM2 GmbH


Gestern war es wieder soweit. Das Faxgerät quoll über, die Debcon GmbH hatte ihre Maschine angewiesen loszulegen. Diesmal soll der Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Frankfurt am Main, als Insolvenzverwalter der FDUDM2 GmbH, vormals als DigiProtect bekannt, mittels "Urkunde Inkassovertrag vom 27.10.2014" die Debcon GmbH beauftragt haben.

Das ist genauso spannend wie zweifelhaft. Bisher ist der Kollege Trebing in keinem der von ihm angeleierten Verfahren aufgetreten oder hätte gar eine Klage begründet.

Vielmehr war es immer so, dass nach Abschluss des Verfahrens von Herrn Kollegen Trebing der Beschluss des AG Frankfurt am Main im Insolvenzverfahren 810 IN 131/13 F-10-2 überreicht wurde, nach welchem die Masseunzulänglichkeit nach § 208 InsO festgestellt worden ist. Mit anderen Worten, die ehemals abgemahnten Anschlussinhaber, die sich gegen den Mahnbescheid des Kollegen Trebing gewehrt haben bleiben auch noch auf den Kosten sitzen obwohl das Verfahren gewonnen worden ist. Und das auch noch zu Recht, eine Haftung des Insolvenzverwalters nach § 60 InsO oder § 61 InsO soll ausscheiden sagt der BGH. Nach BGH 02.12.2004, Az.: IX ZR 142/03, hat der BGH hat es nicht als Pflichtverletzung angesehen, wenn kein Geld für die Erstattung der Kosten in einem unterlegenen Verfahren vorhanden sei. Das sei "allgemeines Prozessrisiko". Das hatte ich hier schon einmal erklärt.


Das mag so sein, wer aber in Massenverfahren mit Unternehmen wie der Debcon GmbH zusammenarbeitet, weiß vorher, dass nichts zu holen sein wird, weil er mit denen keinen Blumentopf gewinnen kann. Und da der Beschluss des Amtsgericht Frankfurt am Main bezüglich der Masseunzulänglichkeit vom 05.08.2014 datiert ist, dürfte jede Tätigkeit danach, welche weitere Kosten verursacht in die persönliche Haftung des Insolvenzverwalters fallen.

Und selbstverständlich handelt es sich um angebliche Forderungen aus dem Jahr 2010.

Mal sehen, was die Mandanten dazu sagen werden: Abwarten oder Negative Feststellungsklage ...

 


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