Samstag, 16. August 2014

Filesharing: AG Bochum - Klagerücknahme von Rechtsanwalt Sebastian Wulf für FDUDM2 GmbH 2 Tage vor Termin

Rechtsanwalt Sebastian Wulf hat 2 Tage vor Termin vor dem AG Bochum eine Klage der FDUDM2 GmbH die Klage zurückgenommen. Gut es macht sich nicht gut, wenn man vor dem Hausgericht welche auf die Nase bekommt.


Schon der Mahnbescheid war falsch beantragt, versteckt sich hinter der FDUDM2 GmbH doch die unbenannte DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, und die darf nach dem Beschluss des AG Frankfurt am Main, Az. 810 IN 131/13 F, nur noch vom Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, vertreten werden.


Darüber hat sich der Mahnbescheid aber ausgeschwiegen. Herr Kollege Trebing mag aber auch nicht wirklich auftreten, wie sich hier gezeigt hat.


Und da ich den Widerspruch gegen Mahnbescheide ja grundsätzlich mit dem Antrag auf eine durchzuführende mündliche Verhandlung verbinde musste Kollege Wulf nun Klage erheben.


Diese hat er dann der (3!) Monate nach der Landung und dem gerichtlichen Hinweis, "es fehle jeglicher Vortrag zur Grundlage des lizenzanalogen Schadens und überhaupt zur Höhe des Anspruchs, der eigentlich zu einer Schätzung erforderlich ist" zurückgenommen.


Gut, dass ich das geahnt habe und wie immer bei Filesharingklagen vorher bei Gericht anrufe. Denn morgens um 9.00 Uhr bei einem auswärtigen Gericht zu stehen um zu erfahren, dass die Klage zurückgenommen wurde, wäre dann auch nicht witzig.

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