Mittwoch, 13. August 2014

Bei Filesharingabmahnungen gleich zum Fachanwalt für Urheberrecht und Fachanwalt für IT-Recht - Bundesweite Hilfe

So oder so ähnlich könnte ich ja werben.

Werbung ist ja alles. Sagt man.

Denn tatsächlich bietet die Kombination der Titel Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und dem Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) Ratsuchenden die Sicherheit mit einem Rechtsanwalt zu sprechen, der zum einen von der rechtlichen Materie gewisse Kenntnisse hat, aber auch die technischen Zusammenhänge erläutern kann.

Und wenn man dazu noch, wie einige andere Kanzleien, die über die Jahre angesammelten Fallzahlen der bearbeiteten Abmahnungen anführt, dann wäre die Werbung komplett.

Aber was sind denn bearbeitete Fälle?  Sind das die erstellten modifizierten Unterlassungserklärungen? Oder sind es die mit Vergleich abgeschlossenen Fälle? Oder gar die gerichtlichen Fälle? Und dort die mit Vergleich abgeschlossenen? Oder die, bei denen die Klagen der Abmahner abgewiesen worden sind?

Das sagt keiner der Kollegen, die mit tausenden Abmahnfällen werben.

Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann nach den Setzbaukästen, die im Internet kursieren jeder erstellen. Mal gut, mal weniger gut.

Und Preisdumping könnte auch jeder mitmachen. Das Motto "Geiz ist geil" findet zunehmend auch bei der Suche nach juristischen Dienstleistungen Anwendung.

Filesharing-Abmahnungen werden für 150,00 € oder gar 99,00 € bearbeitet. Klar, mit einem schlanken Kanzleisystem mag das erste Standardschreiben mit modifizierter Unterlassungserklärung an die Abmahnkanzlei formuliert werden. Und dann?

Wer aber mit einem Mandanten spricht oder telefoniert, tut dies selten unter 20 Minuten. Dann die Schreiben erstellen, Durchschriften fertigen und dem Mandanten zukommen lassen. Die erste Stunde ist schnell rum.

Und dann kommen die Antwortschreiben der abmahnenden Kanzleien, also das gleiche nochmal. Bei einigen Kanzleien bis zu 5 oder 6 Mal.

Und da macht es dann doch nicht die Masse.

Der Preis ist nicht alles, denn wer 815,00 € oder 3.000,00 € nicht an die Abmahner zahlen will, sollte eventuell doch auch andere Kriterien in seine Anwaltssuche einfließen lassen.


Es zahlt sich aus.

Mich erreichen Sie 

telefonisch unter: 0800 88 7 31 32 (kostenfrei)
oder unter  05202 / 7  31 32,
oder per Fax :05202 / 7 38 09 
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