In einer mündlichen Verhandlung vor einem Amtsgericht wegen angeblichen Filesharing von Filmen aus der Erwachsenenunterhaltung, in welchem der Rechtsanwalt, der die angeblichen Rechteinhaber vertritt 1.000,00 € als Lizenzschaden geltend gemacht hatte, gab es einige sehr erhellende Kommentare des vorsitzenden Richters.
So z.B. den folgenden Satz: "Einen vierstellliegen Lizenzbetrag für die Aneinanderreihung von sexuellen Handlungen verweise ich in aller Bescheidenheit ins Reich der Träume. Wenn ich mich anstrenge komme ich gerade mal so auf einen dreistellliegen Betrag" .
So zerplatzte der Traum des Lizenzschadens, nachdem schon der Traum der wohlweislich nicht geltend gemachten Abmahnkosten vorher zerplatzt war. Denn wer den Unterlassungsanspruch nicht ehrt, ist die Abmahnkosten nicht wert.
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