Dienstag, 1. April 2014

Debcon wie Sixt - immer originell und auf der Höhe der Zeit. Jetzt wird das WM-Jahr genutzt.

Eines muss man der Debcon GmbH aus Witten lassen. Die Schreiben zum Eintreiben der angeblich entstandenen Schadensersatzansprüche wegen angeblichen Filesharing sind immer irgendwie originell und erinnern mich auch irgendwie an die Werbung der Autovermietung Sixt.




Nie 08/15, keine Drohung mit Schufa oder so, sondern immer jahreszeitgemäß oder dem aktuellen Anlass entsprechend.


Was mich dann wundert ist zwar, dass ich auf meinen letzten Blogbeitrag zum Thema Debcon böse Post bekommen habe. Humor zu haben oder zu zeigen geht wohl nur in eine Richtung. Aber immerhin weiß ich jetzt, dass irgendwer den Blog liest. Es gibt j Kollegen, die behaupten Debcon würde nicht lesen, dass sie über das Wittener Inkassobüro negativ schreiben und dann trotzdem für Terminsvertretungen angefragt würden. Gut, dass passiert mir dann jetzt wohl nicht mehr.






Aber nun zum neuesten kreativen Machwerk von Debcon. Thema Fussball WM 2014






Schießen Sie kein Eigentor -
senken Sie ihren Schuldenfaktor!

Dieses Jahr im Juni geht es wieder los, die Fußballwelt ist wieder im Weltmeisterfieberl Werden auch Sie ein Sieger und machen Sie sich zum Überflieger!

Die Debcon GmbH, als größter Aufkäufer für Forderungen — Zahlungsansprüche - aus dem Bereich Urheberrecht, bietet Ihnen 4 Alternativen, Ihre Zahlungspflicht - ausgelöst durch die unter oben genannter Inkassonummer erfasste Rechtsgutverletzung — kurzfristig, vollständig und endgültig abschließend zu erledigen:

Wenn beim Fußball der Schiedsrichter gut aufpasst gibt es das Risiko eine Strafe wegen Fouls zu bekommen. Sei es eine gelbe oder rote Karte, ein Freistoß für die gegnerische Mannschaft, ein sogenannter Eckball, einen 11 Meter oder sogar einen Platzverweis. Nur aussuchen kann man sich die Strafen nicht.

SIE haben nun aber EINMALIG die Möglichkeit selbst der Schiedsrichter zu sein und das persönliche Vorgehen zu bestimmen! Ihre Möglichkeiten bieten wir Ihnen mit nachfolgender Zahlungsvereinbarung. Wann hat der Foulspieler schon mal die Möglichkeit, das Strafmaß zu bestimmen? Nur Jetzt und hier!

Sollte wider Erwarten diese Forderung für Sie nicht zahlbar sein,--lassen Sie uns dies mit geeigneten Unterlagen wissen, Ihr Verhaften der Nichtreaktion können wir nicht nachvollziehen. Trotz allem sind wir weiterhin an einer außergerichtlichen Einigung interessiert und bitten um Rückmeldung bis spätestens zum 28.03.2014.

Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist werden wir, ohne weitere Ankündigung, gerichtliche Maßnahmen einleiten. Die damit verbundenen Kosten haben Sie uns aus dem Gesichtspunkt des Verzuges in voller Höhe zu erstatten. Um einen für beide Seiten gangbaren und für Sie kostengünstigen Weg zu finden, können Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen.


Ich fand das Schreiben gut, meine Mandanten hingegen haben es einfach nicht verstanden. Und nun habe ich den Salat, oder um in der Fußballersprache zu bleiben: 


Was nützt die schönste Viererkette, wenn Sie anderweitig unterwegs ist.

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