Die Kanzlei CGM
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten
durch den Gesellschafter Rechtsanwalt Christoph Wilhelm aus Frankfurt am
Main mahnt aktuell für den Rechteinhaber Axel Konrad angebliches Filesharing an dem Musikwerk " Djane Housekat- Don´t u feel alright " ab.
Die Kanzlei CGM
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert neben der Abgabe der starfbewehrten Unterlassungserklärung den pauschalen Abgeltungsbetrag in
Höhe von 399,00 € für die
illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films " Djane
Housekat- Don´t u feel alright " in Filesharing-Netzwerken.
Die Rechtsanwälte der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH machen dabei einen Schadensersatz in Höhe von 300,00 € und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 225,56 € geltend, die dann großzügiger Weise als Vergleichsangebot auf den Pauschalbetrag in Höhe von 399,00 € gesenkt werden
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
- Ignorieren Sie die Abmahnung der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nicht.
- Setzen Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
- Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten 399,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
- Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
- Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
- Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete
Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post.
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