Die Bildagentur Getty Images International und die Nachrichtenagentur AFP (Agence France-Presse) müssen zusammen 1,2 Millionen Dollar an einen Fotografen zahlen. Und wofür?
Die beiden Agenturen nutzten Fotos eines Fotografen, die
dieser auf der Plattform Twitter veröffentlicht hatte, ohne dessen vorherige
Zustimmung, es gab weder eine Kontaktaufnahme noch eine Nachfrage, für gewerbliche Zwecke. Auch im Nachhinein erklärte sich der Fotograf mit
der unberechtigten Nutzung seiner urheberrechtlich geschützten Fotos nicht
einverstanden.
Besonders lustig ist der Versuch der Entschuldigung: „
Die Fotos seien ja vorher auf Twitter veröffentlicht worden.“
Im englischen klingt das nochmal besser, ebenso die
Antwort des Richters auf diesen billigen Erklärungsversuch:
Zunächst fällt einem der Satz mit dem Splitter und dem
Balken in verschiedenen Augen ein, da es aber Getty Images betrifft, die seit
Jahren die lizenzwidrige Nutzung von Bildern in Rechnung stellen und dann auch
noch kostenpflichtig abmahnen lassen, erinnert mich dies irgendwie an Bushido.
Auch der Herr Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername „Bushido“
musste sich vom Landgericht Hamburg in
zwei Fällen (310 O 155/08 und 308 O 175/08) sagen lassen, dass er Urheberrechtsverletzungen
in mehreren Liedstücken begangen hat. Es ist hinlänglich bekannt, dass zahlreiche
“Tauschbörsennutzer” die Lieder von “Bushido” zum Tausch angeboten haben sollen,
wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch die Rechtsanwälte Bindhardt
Fiedler Zerbe, später Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte, abgemahnt worden
sind.
Es ist schon äußerst bedenklich, dass eine Firma wie
Getty Images, die wie oben beschrieben vorgeht und andere abmahnt und diese wegen
des Versuchs der Erklärung und Begründung abkanzeln, bei dem Versuch einer Entschuldigung mit einer
billigen Erklärung ertappt wird.
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