Donnerstag, 5. September 2013

In eigener Sache: AG Köln 137 C 99/13 - kein fliegender Gerichtsstand bei Filesharingklagen

Die Kollegen Hild & Kollegen weisen hier auf einen von mir erwirkten Beschluss des AG Köln hin, den ich bisher nicht online wähnte. Wie dem auch sei, die .rka Rechtsanwälte und mit ihnen die Techland Sp. Z OO klagen dann wohl im Hamburg weiter.

Richter Heckhoff ist mit seinem Beschluss vom 01.08.2013 meiner Argumentation gefolgt und hat folgendes zu Papier gebracht:


Das Amtsgericht Köln erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das Amtsgericht Hamburg.
 






 
 
 
 
 
 

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