So bekam ich dann gestern Abend auch 15 von diesen zweiseitigen auf komisch getrimmten "VIER gewinnt ..." - Pamphleten. Nicht weiter ärgerlich, wenn diese Schreiben nicht für eine halbe Stunde das Faxgerät blockiert hätte.
Aber was ist nun so besonders an dem Schreiben?
Erst einmal sicherlich die Tatsache, dass im Dezember und Januar ein Mahnschreiben gekommen war, welches bereits eine ähnliche literarisch wertvolle Überschrift innehatte „ Jahresrückblick 2012 und friedvoller Ausblick 2013“. Dieses beinhaltete einen Vergleichsvorschlag in Höhe von 250,00 €, zahlbar innerhalb einer Woche. Dies beinhaltete immerhin einen erheblichen Nachlass, waren doch ursprünglich 1.286,80 € gefordert worden.
Weder folgte eine Zahlung, noch die vorher schon mehrfach angekündigten gerichtlichen Schritte.
Nun also der waldorfsche Ansatz, nein nicht der der Kanzlei aus München, sondern der der namenstanzenden Schule, also eher spielerisch.
VIER gewinnt… (Wer kennt dieses schöne blaue Spiel aus dem Hause Hasbro mit den gelben und roten Spielsteinen nicht!?)
Der Spielzug Ihrer Mandantschaft ist jetzt entscheidend. Gewinner haben die Herausforderung kurzfristig positiv zum Ende gebracht. Das Prinzip ist einfach, die Durchführung meist schwieriger. Der nächste Spielzug liegt in der Hand Ihrer Mandantschaft; ihre Mandantschaft kann dabei nur gewinnen.”
Ein wenig fühlte ich mich an die Anfangssätze eines Motivationscoaches erinnert. Es fehlt nur noch das "Tschaka - Du schaffst es!"
Und in dem Stil geht es dann weiter:
Und die einfache und klare Antwort muss lauten: „JA, das hat sie. Denn allein die Tatsache, dass sich die Debcon seit mindestens einem Jahr auf den Kopf stellt und sich mittels Wortakrobatik versucht Bruchstücke der ursprünglichen Forderung beizutreiben ist Zeugnis dafür genug.
Aber dann folgen die Top-Angebote aus dem Hause Debcon. Klingt wie die wöchentlichen Werbeaktionen der großen Medienkaufhäuser oder der neue Burger aus den amerikanischen Fast-Food-Schmieden und soll wohl auch so klingen.
Die Nummer zwei trägt den schönen Namen “Kaufen Sie sich Zeit” (Schnellzahlerbonus + Aufschub um einen Monat und dafür eine Stundungsgebühr in Höhe von 25,74 €, fällig am 29.04, und den Rest in Höhe von 257,36 € bis zum 30.05.. Macht zusammen 283,10 €
oder
Schnellzahlerbonus + Aufschub um 2 Monate gegen Zahlung einer zweimaligen Stundungsgebühr in höhe von 25,74 € , zahlbar am 30.04 und 30.05, zusammen dann 308,84 € bis 30.6.)
Und es folgt Variante drei mit der schönen Bezeichnung “Matchpay” . Diese Variante beinhaltet die sofortige Zahlung von 200 € bis zum 30.04. zzgl. 4 Monatsraten á 25,00 € zum jeweils 30. der Folgemonate und somit eine Gesamtsumme von 300,00 €.
Für Variante vier ist den kreativen Köpfen in Witten keine zackige Bezeichnung eingefallen und trägt deshalb den schnöden aber bekannten Namen “Ratenzahlung” und beinhaltet 6 Raten á 50,00 € was dann in Summe 300,00 € bedeuten würde.
Allen Varianten zum Ankreuzen gemein ist der Erlass der weiteren Forderung bei pünktlicher Zahlung. Und wohl auch die Tatsache, dass die ursprünglich von der Kanzlei U +C Abgemahnten irgendeine Summe im Bereich von 300,00 € zahlen sollen.
Aber ganz subtil sollen die angeblichen Forderungsschuldner selbstverständlich mit Unterzeichnung der Vereinbarung auch die Forderung im Grunde nach anerkennen.
Um es mit Gernot Hassknecht zu sagen:
Aber mal im Ernst:
Sollte Ihnen die Debcon GmbH ebenfalls ein solches
Schreiben mit den vermeintlichen Forderungen aus Urheberrechtsverletzungen geschickt
haben lassen Sie sich fachanwaltlich beraten ehe Sie ein Kreutz setzen. Denn
ein Fachanwalt kann prüfen, ob die Forderung in Ihrem Fall berechtigt ist und
ein solches Super-Sonderangebot genutzt oder wie auf das Schreiben reagiert
werden sollte.
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